| Kfz-Versicherung | 7:54 AM, Jun 30 2010 |
Betriebshaftpflicht oder Kfz-Haftpflicht?Bitte prüfen Sie, ob Sie Fahrzeuge einsetzen, für die eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.
Wir beraten Sie dann selbstverständlich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen und unterbreiten Ihnen ein Kfz-Versicherungsangebot eines Kooperationspartners. Zur Angebotserstellung reichen Sie uns bitte eine Kopie des Versicherungsscheins oder der Betriebserlaubnis ein. Alternativ können Sie uns auch die derzeitige Kfz-Versicherungspolice in Kopie zur Verfügung stellen.
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| Beachtung bei einer Betriebsübergabe | 2:20 PM, Jun 09 2010 |
Bei einer Betriebsübergabe muss auch der Betriebshaftpflicht-Versicherer unterrichtet werden, damit keine Deckungslücken entstehen.In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung werden für Personen, auf welche sich der Deckungsschutz bezieht, verschiedene Begriffe verwendet. Man unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer und den Versicherten. Versicherungsnehmer (VN) ist stets derjenige, der den Versicherungsvertrag gegen ein bestimmtes Risiko abgeschlossen hat. Wird hierdurch der Versicherungsschutz ohne besonderen Antrag auch auf andere Personen als den VN selbst ausgedehnt, spricht man von den Versicherten. Weiterlesen |
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| Kunst in der Rotunde | 4:19 PM, May 27 2010 |
Wie das Leben so spieltKassel. Die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt der Gartenbau-Berufsgenossenschaft lädt am Freitag, den 28. Mai, um 18:30 Uhr zur Eröffnung der Ausstellung „Wie das Leben so spielt“ der Kasseler Künstler Johanna Pletsch-Kampka und Bernd Besser ins Haus der Sozialversicherung für den Gartenbau, Frankfurter Str. 126, in Kassel ein. Weiterlesen |
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| Baumpflegebetriebe | 12:16 PM, May 18 2010 |
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Das z. B. aus Baumpflanzungen, Fäll-, Schnitt- und Wurzelarbeiten, Baumbegutachtungen resultierende Haftpflichtrisiko der Baumpflegebetriebe wird von unserer Betriebshaftpflichtversicherung umfassend gedeckt Wir bieten bedarfsgerechten Versicherungsschutz in der Grunddeckung durch Mitversicherung
- von Schäden auch im Fallbereich (keine Radiusklausel)
- von Bearbeitungsschäden am Baum
- von SKT-Arbeiten
- von typischen Arbeitsgeräten (Motorsägen und –scheren, Häcksler)
- von Schäden durch geliehene Hubarbeitsbühnen
- der von Arbeitnehmern/Aushilfen verursachten Schäden
- von Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger (§ 110 SGB VII)
- der Privathaftpflicht des Unternehmers
Individuelle Zusatzrisiken können auf Antrag mitversichert werden
- Tätigkeit als Baumgutachter (prämienfrei)
- eigene selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Baumstubbenfräsen (ab 30,40 Euro Jahresbeitrag)
- Veranstaltung von Kletterkursen (ab 59,50 Euro Jahresbeitrag)
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| Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen | 12:10 PM, Apr 18 2010 |
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Die Mitglieder der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt genießen im Rahmen der Betriebs- oder Privathaftpflichtdeckung für selbst auf dem eigenen Haus- und Grundbesitz betriebene Photovoltaikanlagen prämienfreien Haftpflichtversicherungsschutz. Bei Einspeisung von Strom in das Netz eines Energieversorgers handelt es sich regelmäßig um eine gewerbliche Tätigkeit, die nach den Bedingungen der meisten Versicherungsunternehmen nicht über die Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Diese Lücke besteht für die Kunden der Haftpflichtversicherungsanstalt nicht. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen sind die auf dem eigenen Haus- und Grundbesitz betriebenen Anlagen in den Privat- und Betriebshaftpflichtversicherungsverträgen gleichermaßen mitversichert.
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| Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Tage der offenen Tür... | 12:09 PM, Mar 18 2010 |
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Prämienfreier Haftpflichtversicherungsschutz für unsere Mitglieder Die Liste von Werbemaßnahmen, die ein Betrieb durchführt, um sein Angebot zu präsentieren, ließe sich beliebig fortführen. „Tage der offenen Gärtnerei“ werden als Aktionen des Berufsstandes bundesweit koordiniert und mit Saisoneröffnungswochen oder -festen kombiniert. Die vielfältigen Angebote werden sowohl von den Kunden der bei uns versicherten Gartenbaubetriebe und Gärtnereien als auch von Besuchern der Veranstaltungen der Gartengestalter und Landschaftsbauer gern und in großer Zahl angenommen. Was passiert aber, wenn bei der arbeitsintensiven Vorbereitung und Durchführung einer Kundenveranstaltung durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder aus Vergesslichkeit ein Schaden verursacht wird oder ein Schaden trotz sorgfältiger Vorbereitung eintritt?
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| IPM 2010 | 12:14 PM, Jan 30 2010 |
Erster Einblick zur IPM 2010 in Essen
Selbstverständlich waren wir auch auf dieser IPM wieder vor Ort in Essen.
(Bild v.l. Herr Eisenhuth und Frau Frotscher)
Viele nette Gespräche und Beratungen wurden durchgeführt. Einige Anregungen wurden an uns herangetragen, die wir mit Freude aufnahmen, um unseren Service für unsere Versicherten zu verbessern.
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| Versicherungsschutz zum Saisonbeginn prüfen | 9:23 AM, Jan 18 2010 |
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Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Betrieb unverzichtbar, denn wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss ihn in voller Höhe ersetzen. Mit der beginnenden Gartensaison sollten daher alle Unternehmer den abgeschlossenen Deckungsumfang auf Aktualität überprüfen. Neugründer, die bisher keine Versicherung abgeschlossen haben, müssen jetzt handeln. Ein Marktschirm wird durch Windeinwirkung umgeworfen und fällt auf den Kopf einer Kundin; beim Baumschnitt durchschlägt ein falsch gesicherter Ast die Wintergartenverglasung des Auftraggebers, der Freischneider befördert einen im Gras versteckten Stein gegen die Karosserie eines geparkten Autos, der betriebliche Wachhund beißt den Briefträger… . Die Aufzählung typischer Schadenfälle lässt sich beliebig fortsetzen. Allen Fällen ist aber gemeinsam, dass der Verursacher nach gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Diese Schadenersatzpflicht besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und unter Umständen ein Leben lang. Neben der Regulierung des reinen Sachschadens sind bei Personenschäden z. B. Krankenhaus- und Arztkosten, Verdienstausfall, Rentenansprüche und Schmerzensgelder auszugleichen. Weiterlesen |
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| Beitragsrechnung 2010 Zahlungsfrist beachten | 10:15 AM, Jan 05 2010 |
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Die pünktliche Zahlung des Haftpflichtbeitrages ist Voraussetzung für das Fortbestehen des Versicherungsschutzes. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages beinhaltet gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer, ihn von bestimmten, berechtigt geltend gemachten Schadenersatzansprüchen freizustellen bzw. unberechtigt geltend gemachte Ansprüche abzuwehren. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur fristgemäßen Beitragszahlung, das heißt Zahlung des fälligen Beitrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung. Weiterlesen |
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| Satzungsänderung : Haftpflichtversicherungen | 10:24 AM, Jan 05 2010 |
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Die Satzung der Haftpflichtversicherungsanstalt wurde mit Wirkung vom 1. September 2009 als Folge geänderter gesetzlicher Vorgaben durch einen 3. Nachtrag aktualisiert. Durch die Neufassung wurde auch der Kreis der versicherbaren Personen erweitert. Nach den Bestimmungen der alten Satzung konnten nur Unternehmer Mitglied der Haftpflichtversicherung werden, die als solche auch der Gartenbau-Berufsgenossenschaft angehören. Für Altenteiler oder Unternehmerkinder war eine Mitversicherung nur über die Betriebshaftpflicht des aktiven Unternehmers möglich. Unternehmer, die den Betrieb vor Rentenbezug aufgegeben oder nicht innerhalb der Familie übergeben haben, konnten sich gar nicht weiter versichern. Die Neufassung der Satzung eröffnet für diese Personenkreise eine eigene Versicherungsmöglichkeit. Weiterlesen |
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| VORSICHT – GLATTEIS! | 9:08 AM, Nov 10 2009 |
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Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht verbunden mit den Straßenreinigungs- oder Ortssatzungen verpflichtet Kommunen, Gewerbetreibende, Wohnungsbaugesellschaften und private Haus- und Grundbesitzer bei Schnee und Eis zum Räumen und Streuen. Häufig werden diese Pflichten per Vertrag z. B. auf Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus übertragen, die damit auch die Haftung ganz oder teilweise übernehmen.
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