Beitragsrechnung 2010 Zahlungsfrist beachten |
| Veröffentlicht von Christoph Hollstein (admin) am Jan 05 2010 |
Die pünktliche Zahlung des Haftpflichtbeitrages ist Voraussetzung für das Fortbestehen des Versicherungsschutzes. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages beinhaltet gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer, ihn von bestimmten, berechtigt geltend gemachten Schadenersatzansprüchen freizustellen bzw. unberechtigt geltend gemachte Ansprüche abzuwehren. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur fristgemäßen Beitragszahlung, das heißt Zahlung des fälligen Beitrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung.
Deckungslücken vermeiden
Da bei einem Haftpflichtversicherungsvertrag Leistung und Gegenleistung voneinander abhängen, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften für den Versicherer Leistungsfreiheit, sofern sich der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages in Verzug befindet. Durch fristgerechte Beitragszahlung werden Deckungslücken vermieden.
Lastschriftverfahren nutzen
Wer bereits am Lastschriftverfahren für den Haftpflichtversicherungsbeitrag teilnimmt, braucht sich um nichts weiter zu kümmern. Der Haftpflichtbeitrag wird zum Fälligkeitstermin vom Konto eingezogen. Versicherungsnehmer, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, können dies mit einem Formular, das der Rechnung beigefügt wird, beantragen.
Der Beitragsrechnung für das Jahr 2010 wird auch wieder der übliche Vordruck „Risiko-Änderungen“ beiliegen. Zur Aktualisierung des Versicherungsschutzes können damit neue Haftpflichtrisiken angemeldet und fortgefallene abgemeldet werden. Um auch hier Deckungslücken zu vermeiden, ist die Rückgabefrist von einem Monat zu beachten. Dies ist insbesondere bei Verwendung von Leihmaschinen im abgelaufenen Jahr wichtig, da bei nicht fristgemäßer Meldung des Leihmaschineneinsatzes, der zunächst gewährte Versicherungsschutz rückwirkend fortfällt. Sollte bereits ein Schaden mit einer Leihmaschine verursacht worden sein, hätte dies eine Rückforderung der evtl. geleisteten Schadenersatzzahlung zur Folge. Sind Risikoänderungen bereits angezeigt oder haben sich solche noch nicht ergeben, ist eine Rücksendung nicht erforderlich.
Risikoänderungen jetzt anzeigen!
Die pünktliche Zahlung des Haftpflichtbeitrages ist Voraussetzung für das Fortbestehen des Versicherungsschutzes. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages beinhaltet gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer, ihn von bestimmten, berechtigt geltend gemachten Schadenersatzansprüchen freizustellen bzw. unberechtigt geltend gemachte Ansprüche abzuwehren. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur fristgemäßen Beitragszahlung, das heißt Zahlung des fälligen Beitrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung.
Zuletzt geändert am: Jun 09 2010 um 1:44 PM
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