Jagdhaftpflicht - Ohne Versicherung geht der Schuss nach hinten los |
| Veröffentlicht von Christoph Hollstein (admin) am Nov 30 2010 |
Das Bundesjagdgesetz schreibt die Jagdhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung für den Jäger vor. Nur wer eine erfolgreiche Jagdprüfung abgelegt hat und den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen kann, erhält einen Jagdschein. Der Gesetzgeber hat diese Regelung aus gutem Grund getroffen. Auch wenn man sehr verantwortungsbewusst agiert, handelt es sich bei der Jagdausübung um eine gefährliche Tätigkeit, bei der Unfälle mit weitreichenden Folgen keine Seltenheit sind.
Jagdunfälle, wie die Verwechslung des Treibers mit der Wildsau und die Verletzung des Jagdkollegen durch einen versehentlich ausgelösten Schuss, werden auch von der Presse in jeder Jagdsaison beschrieben. Die eingesetzten Jagdhunde verursachen bei Spaziergängern oder durch das Herbeiführen von Verkehrsunfällen ebenfalls leider immer wieder Schäden.
Mit der richtigen Versicherung beruhigt zur Jagd
Die Haftpflichtversicherungsanstalt bietet über einen Kooperationspartner guten und günstigen Jagdhaftpflichtversicherungsschutz an. Das attraktive Versicherungsprodukt erfüllt selbstverständlich alle Voraussetzungen des Bundesjagdgesetzes. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Jägers aus der erlaubten jagdlichen Betätigung. Der erlaubte Besitz und Gebrauch der Waffen ist ebenso mitversichert wie das Halten und Führen von bis zu zwei jagdlich brauchbaren oder sich in jagdlicher Ausbildung befindlichen Hunden. Die Hunde sind auch außerhalb der Jagd versichert, so dass sich der Abschluss einer kostenpflichtigen Tierhalterhaftpflicht erübrigt. Der Versicherungsschutz wird durch vielfältige weitere Deckungseinschlüsse (z. B. Besitz und Unterhaltung von Hochsitzen oder Jagdhütten, Dienstherreneigenschaft für Aufseher und Treiber, Produkthaftung beim Verkauf von Wildbret, Umweltschadenversicherung) abgerundet.
Unverbindliches Angebot anfordern
Den vollständigen Umfang der Versicherung einschließlich Deckungssummen stellt die Haftpflichtversicherungsanstalt interessierten Jägern gerne mit einen Versicherungsangebot zur Verfügung,
Schreiben Sie einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns unter 0561 928-2777 an. Wir freuen uns.
Zuletzt geändert am: Nov 30 2010 um 8:57 AM
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