Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Tage der offenen Tür... |
| Veröffentlicht von Christoph Hollstein (admin) am Mar 18 2010 |
Prämienfreier Haftpflichtversicherungsschutz für unsere Mitglieder
Die Liste von Werbemaßnahmen, die ein Betrieb durchführt, um sein Angebot zu präsentieren, ließe sich beliebig fortführen. „Tage der offenen Gärtnerei“ werden als Aktionen des Berufsstandes bundesweit koordiniert und mit Saisoneröffnungswochen oder -festen kombiniert. Die vielfältigen Angebote werden sowohl von den Kunden der bei uns versicherten Gartenbaubetriebe und Gärtnereien als auch von Besuchern der Veranstaltungen der Gartengestalter und Landschaftsbauer gern und in großer Zahl angenommen. Was passiert aber, wenn bei der arbeitsintensiven Vorbereitung und Durchführung einer Kundenveranstaltung durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder aus Vergesslichkeit ein Schaden verursacht wird oder ein Schaden trotz sorgfältiger Vorbereitung eintritt?
Prämienfreie Versicherung des Betriebsrisikos bei Veranstaltungen
Tage der offenen Tür und vergleichbare Veranstaltungen sind als Ausstellungen oder Schauen auf dem Betriebsgelände für unsere Mitgliedsbetriebe tarifgemäß und ohne Beitragszuschlag in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung erübrigt sich in diesen Fällen. Ebenfalls eingeschlossen ist die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb des Betriebes (z. B. kommunale Feste, berufsständische Veranstaltungen). Der Deckungsschutz bezieht sich sowohl auf die Teilnahme mit einem eigenen Ausstellungsstand als auch auf den Besuch einer Fachmesse.
Umfang des prämienfreien Versicherungsschutzes
Neben der eigentlichen Betriebstätigkeit werden bei Veranstaltungen zusätzliche und über das normale Betriebsrisiko hinausgehende Angebote präsentiert.
Werbemaßnahmen, Vor- und Nacharbeiten einschließlich Auf- und Abbau, die Öffnung von Produktionsgewächshäusern, Lager- und Maschinenhallen, Technikräumen oder Aktionen für Kinder sind selbstverständlich versichert.
Die Vorstellung von Neuheiten und Trends mit Bepflanzungsbeispielen, der Einsatz als „Pflanzendoktor“, eine Blumentombola, aktives Einbeziehen der Kunden in Bepflanzungen oder Gesteckgestaltungen, das Vorführen von Geräten oder die Bewirtung der Gäste mit Speisen oder Getränken durch den Versicherungsnehmer selbst, sind ebenso wie das Aufstellen von Verkaufsbuden, Zelten oder Bühnen für die vorgenannten Angebote vom Deckungsschutz umfasst.
Mitversicherung betriebsfremder Risiken prüfen lassen
Selbstverständlich kann sich der prämienfrei zur Verfügung gestellte Versicherungsschutz im Interesse der Versichertengemeinschaft nur auf die üblichen Betriebs- und Veranstaltungsrisiken erstrecken. Sonstige gefahrerhöhende Risiken (z. B. Fahrgeschäfte, Ponyreiten, genehmigungspflichtige Veranstaltungen (Osterfeuer)) können aber auf Anfrage im Rahmen einer Veranstalterhaftpflicht versichert werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir unseren Mitgliedern schon bei Planung einer Veranstaltung bei uns nachzufragen, ob die beabsichtigten Aktivitäten eine zusätzliche Absicherung erfordern.
Zuletzt geändert am: Jun 09 2010 um 1:43 PM
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