Satzungsänderung : Haftpflichtversicherungen |
| Veröffentlicht von Christoph Hollstein (admin) am Jan 05 2010 |

Ladengeschäfte sind in der gärtnerischen Betriebshaftpflicht mitversichert. Bei einer Trennung der Betriebsteile und Übergabe an die Nachfolger können alle Risiken über dann separate Verträge weiter versichert bleiben.
Versicherungsnehmereigenschaft für Altenteiler, Unternehmerkinder und bei vorzeitiger Betriebsaufgabe
An Stelle der Mitversicherung innerhalb der Betriebshaftpflichtdeckung kann nun eine eigenständige Versicherung als Versicherungsnehmer treten. Der Umfang möglicher Versicherungen erstreckt sich von der Privathaftpflicht über die ierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – auch aus Vermietung oder Verpachtung, Gewässerschadenhaftpflicht bis hin zur Versicherung verbleibender betrieblicher Risiken (z. B. Ladengeschäfte). Ausführliche Informationen und Angebote erhalten Interessenten unter den genannten Kontaktdaten von den Mitarbeitern der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt. Der Satzungsnachtrag beinhaltet darüber hinaus noch eine Änderung bei der Zuführung zur Verlustrücklage. Hier ersetzt nun eine flexible am wirtschaftlichen Geschäftsverlauf orientierte Zuführung, die bisherige starre Regelung. Weitere Änderungen betreffen lediglich die redaktionelle Anpassung z. B. an das neue Versicherungsvertragsgesetz. Die Satzung der Haftpflichtversicherungsanstalt steht im Internet unter www.hava-kassel.de unter der Rubrik Service/Formulare zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.
Die Satzung der Haftpflichtversicherungsanstalt wurde mit Wirkung vom 1. September 2009 als Folge geänderter gesetzlicher Vorgaben durch einen 3. Nachtrag aktualisiert. Durch die Neufassung wurde auch der Kreis der versicherbaren Personen erweitert.
Nach den Bestimmungen der alten Satzung konnten nur Unternehmer Mitglied der Haftpflichtversicherung werden, die als solche auch der Gartenbau-Berufsgenossenschaft angehören. Für Altenteiler oder Unternehmerkinder war eine Mitversicherung nur über die Betriebshaftpflicht des aktiven Unternehmers möglich. Unternehmer, die den Betrieb vor Rentenbezug aufgegeben oder nicht innerhalb der Familie übergeben haben, konnten sich gar nicht weiter versichern. Die Neufassung der Satzung eröffnet für diese Personenkreise eine eigene Versicherungsmöglichkeit.
Zuletzt geändert am: Jun 09 2010 um 1:45 PM
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