Versicherungsschutz zum Saisonbeginn prüfen |
| Veröffentlicht von Christoph Hollstein (admin) am Jan 18 2010 |
Verbraucherschützer und Versicherungswirtschaft sind sich daher einig, dass eine Haftpflichtversicherung für jeden unverzichtbar ist, denn diese schützt den Versicherungsnehmer vor den zivilrechtlichen Folgen der Schadenersatzpflicht, indem sie den Schädiger durch Wiedergutmachung des Schadens in Geld oder durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche freistellt.
Versicherung ist auch Vertrauenssache
Wichtig ist, dass die Haftpflichtversicherung, die für den jeweiligen Betrieb relevanten Risiken zuverlässig und umfassend absichert und nicht gerade dort Deckungsausschlüsse beinhaltet, wo das Risiko am größten ist. Daneben wird beim Abschluss der Versicherung natürlich immer auch der Preis eine Rolle spielen. Der Versicherungsmarkt bietet nun eine unüberschaubare Anzahl von Angeboten. Für den Kunden ist es auch bei Nutzung von Testberichten oder Preisvergleichen kaum noch möglich, das auf sein Risiko bestmöglich zugeschnittene Deckungsangebot selbst zu ermitteln. Um dennoch eine optimale Kombination aus preiswertem und umfassendem Versicherungsschutz zu erhalten, ist es daher unabdingbar einen kompetenten Versicherungspartner zu wählen, der diese Aufgabe zuverlässig löst. Eine Versicherung, die jeden denkbaren Schaden reguliert, gibt es aber nicht. Weist der Versicherer zum Beispiel unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht zahlen. Richtig ist aber, dass der Versicherungsnehmer nicht zahlen muss, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Darüber hinaus enthalten Versicherungsbedingungen immer auch Deckungsausschlüsse. Nicht versichert sind z. B. absichtlich (vorsätzlich) herbeigeführte Schadenfälle, Eigenschäden (Schäden, die der Versicherungsnehmer oder Mitversicherte selbst erleiden), vertragliche Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen sowie strafrechtliche Forderungen (Geldstrafen, Bußgelder).
Versicherungsschutz beim berufsständischen Versicherer
Die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt ist als berufsständische Einrichtung seit 1924 zuverlässiger Partner für die Mitglieder der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und bietet durch diese Selbstverwaltung einen maßgeschneiderten speziell auf den Berufsstand zugeschnittenen Versicherungsschutz. Günstige Verwaltungskostensätze durch Direktversicherung ohne provisionsabhängigen Außendienst bringen einen Kostenvorteil der direkt an die Kunden weitergeben wird. Mit dem Service-Coupon kann bei der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt ein Versicherungsangebot angefordert werden.
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Betrieb unverzichtbar, denn wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss ihn in voller Höhe ersetzen. Mit der beginnenden Gartensaison sollten daher alle Unternehmer den abgeschlossenen Deckungsumfang auf Aktualität überprüfen. Neugründer, die bisher keine Versicherung abgeschlossen haben, müssen jetzt handeln.
Ein Marktschirm wird durch Windeinwirkung umgeworfen und fällt auf den Kopf einer Kundin; beim Baumschnitt durchschlägt ein falsch gesicherter Ast die Wintergartenverglasung des Auftraggebers, der Freischneider befördert einen im Gras versteckten Stein gegen die Karosserie eines geparkten Autos, der betriebliche Wachhund beißt den Briefträger… . Die Aufzählung typischer Schadenfälle lässt sich beliebig fortsetzen. Allen Fällen ist aber gemeinsam, dass der Verursacher nach gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Diese Schadenersatzpflicht besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und unter Umständen ein Leben lang. Neben der Regulierung des reinen Sachschadens sind bei Personenschäden z. B. Krankenhaus- und Arztkosten, Verdienstausfall, Rentenansprüche und Schmerzensgelder auszugleichen.
Zuletzt geändert am: Jun 09 2010 um 1:43 PM
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