Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht verbunden mit den Straßenreinigungs- oder Ortssatzungen verpflichtet Kommunen, Gewerbetreibende, Wohnungsbaugesellschaften und private Haus- und Grundbesitzer bei Schnee und Eis zum Räumen und Streuen. Häufig werden diese Pflichten per Vertrag z. B. auf Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus übertragen, die damit auch die Haftung ganz oder teilweise übernehmen.
Die Verträge und die örtlich geltenden Bestimmungen verpflichten die Auftragnehmer Personal und Material vorzuhalten, um bei winterlichen Verhältnissen an allen Wochentagen und vom frühen Morgen bis zum späten Abend Winterdiensteinsätze durchführen zu können. Der von der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt zur Verfügung gestellte Deckungsschutz gilt ab Antragstellung für die Dauer der gesamten Wintersaison und schützt ohne Selbstbehalt vor den erheblichen finanziellen Folgen, die z. B. ein Personenschaden nach sich ziehen kann. Deckungsschutz, u. a. zum Ersatz von Behandlungskosten, Lohnfortzahlung oder Schmerzensgeld, wird unter der Voraussetzung gewährt, dass den vertraglich übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen wird. Dies ist im Schadenfall durch Einsatzbücher mit Räum- und Streueinträgen nachzuweisen. Die lückenlose Führung der Bücher hilft im Schadenfall auch festzustellen, ob das Schadenereignis überhaupt vom Versicherungsnehmer zu verantworten ist.
Das Haftungsrisiko aus der vertraglichen Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bei Ausführung von Schnee- und Eisbeseitigungsarbeiten muss durch eine Zusatzversicherung zur Betriebshaftpflicht abgedeckt werden.
Versicherungsschutz rechtzeitig beantragen
Da die Betriebshaftpflichtversicherung nur die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten auf den eigenen Grundstücken deckt, muss die Vertragshaftung aus der Übernahme fremder Verkehrssicherungspflichten als Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich versichert werden.
Umfassender Deckungsschutz ohne Selbstbeteiligung
Der Beitragszuschlag für die Versicherung des Risikos der vertraglich übernommenen Haftung bemisst sich nach den zu räumenden Flächen. Daher sind für die jeweilige Saison gültige Straßen- und Flächenverzeichnisse einzureichen. Änderungen in der laufenden Saison sind nachzumelden, da Versicherungsschutz nur für gemeldete Flächen besteht. Die Haftpflichtversicherungsanstalt berechnet je nach abgeschlossener Deckungssumme nur einen Zusatzbeitrag zwischen 0,15 Euro und 0,30 Euro (zzgl. 19% Versicherungssteuer) je laufenden Meter bzw. Quadratmeter. Die Mitversicherung des Winterdienstrisikos können die Mitglieder der Haftpflichtversicherungsanstalt mit dem Formular Winterdienst-Risikoanzeige für das aktuelle Winterhalbjahr beantragen. Unter Formulare ist ein Online-Vordruck abrufbar. Selbstverständlich werden aber auch formlose Meldungen, welche die örtlichen Bezeichnungen (Straße, Hausnummer) sowie die Abmessungen (lfdm/qm) enthalten, akzeptiert.
Zuletzt geändert am: Jun 09 2010 um 1:45 PM
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