Richtiges Verhalten der Versicherungsnehmer im Schadenfall:
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Nehmen Sie im Schadenfall zunächst Kontakt mit der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt auf, damit die erforderliche Anspruchsprüfung vorgenommen werden kann. Dieser Service ist für unsere Mitglieder kostenlos. Beauftragen Sie nicht etwa eigenmächtig einen Rechtsanwalt, den Sie ggf. aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Geschulte Sachbearbeiter prüfen im Schadenfall zunächst anhand der Angaben aller Beteiligten sowie ggf. der Zeugen, ob ein Versicherungsnehmer im Schadenfall haftet. Falls erforderlich, wird hierbei von der Haftpflichtversicherung auch juristischer Sachverstand eingesetzt. Kommt der Sachbearbeiter zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer haftet, so tritt die Haftpflichtversicherung in eine Regulierung ein und nimmt zu diesem Zweck mit dem Geschädigten - falls erforderlich - Kontakt auf. Besteht die Haftung des Versicherungsnehmers aber nicht, so hat die Haftpflichtversicherung die unberechtigten Ansprüche abzuwehren.
Die Prüfung der Haftpflichtfrage und ggf. die Anspruchsabwehr ist vom Versicherungsschutz umfasst. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, weil der Geschädigte mit der Anspruchsablehnung nicht einverstanden sein sollte, kommt die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten dieses Verfahrens auf.
Schadenanzeige - Online ausfüllen und ausdrucken
Erweiterung des Services:
Wir werden Ihnen demnächst den Service bieten, ihre Schadensmeldung direkt online einzugeben und uns zu zusenden. Dadurch wird es möglich Ihren Schadensfall noch schneller zu bearbeiten.

