HAVA Kassel
Hunde
Wir alle lieben Tiere und wissen, dass sie nicht nur unser bester Freund, sondern auch Teil von Familien sind. Allerdings sind Tiere unberechenbar und selbst das besterzogenste Haustier kann Schäden verursachen. Während Schäden durch zahme Haustiere wie Katzen, Hamster oder Kaninchen über die private Haftpflichtversicherung gedeckt sind, reicht dieses bei anderen Tieren nicht aus. Wir legen nicht nur Wert auf den Schutz von Deinem Unternehmen, sondern auch auf Deine vierbeinigen Freunde. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung bist Du rundum gut geschützt!
Wenn Du Deine Betriebshaftpflichtversicherung bei uns hast, kannst Du eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter abschließen. Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz, der individuell an Deine Bedürfnisse angepasst werden kann. Unter anderem können diese Tiere über unseren Versicherungsschutz eingeschlossen werden:
Vom Tier geht immer eine potentielle Gefahr aus, deshalb heißt es rechtlich Gefährdungshaftung. Auch wenn der Halter bei der Entstehung des Schaden nicht anwesend war, haftet er für den Schaden.
Der Versicherungsschutz gilt für den Tierhalter und den Tierhüter, sofern diese Arbeiten nicht gewerblich ausgeführt werden.
In sechs Bundesländern gilt aktuell eine Pflichtversicherung für alle Hunde: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern, Sachsen, Brandenburg und Berlin besteht Versicherungspflicht für gefährliche Hunde.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht.
Stand: November 2023 (bitte informiere Dich über die aktuellen Bestimmungen)
Kampfhunde wie American Staffordshire oder Pit Bull Terrier können bei uns nicht versichert werden.
Schäden durch Katzen oder zahme Haustiere sind über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Von Reitbeteiligung wird gesprochen, wenn neben dem Besitzer des Pferdes noch ein anderer Reiter das Tier gegen Bezahlung reitet und pflegt. Somit gilt die Reitbeteiligung als Mithafter und wird für den Schadenfall zur Verantwortung gezogen. Die Reitbeteiligung muss immer schriftlich festgehalten werden. Versicherungsschutz besteht auch hier für den klassischen Haftpflichtschaden, das heißt ein Dritter wird geschädigt. Nicht versichert ist die Reitbeteiligung selbst. Diese sollte unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen.
Das bezeichnet die Schädigung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder eines Grundstückes. Hierzu zählen Felder, Obstplantagen Wiesen oder Forstgebiete. Eingeschlossen sind auch Schäden an Anbaufrüchten oder der Ernte.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung kostet 40 EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer = 47,60 EUR.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kostet 60 EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer = 71,40 EUR.
Dein Tier und Du, ihr beide seid abgesichert bis 10 Mio. EUR!
Ja, der Versicherungsschutz ist hier durch nicht eingeschränkt.