HAVA Kassel

Amtshaftpflichtversicherung

Heft Notizen

Tätigkeitsbereich

Du bist angestellt im öffentlichen Dienst als Beamter oder Tarifbeschäftiger und führst auch Baumkontrollen oder Katasterarbeiten durch? Dann bist Du bei uns genau richtig!

Als Besonderheit im öffentlichen Dienst kann die Haftung bei Amtspflichtverletzung dazu führen, dass Beschäftigte bei einem Schaden durch Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. Der Staat oder die Körperschaft, bei welcher die Bediensteten beschäftigt sind, tritt zunächst in die Verantwortung, der Rückgriff auf den Beschäftigten bleibt allerdings vorbehalten. Hier können Personen-, Sach– oder sich daraus ergebende Vermögensschäden entstehen, die wir für Dich absichern!

Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung

für Haftungsrisiken im öffentlichen Dienst, z. B. bei kommunalen Grünflächenämtern.
Auch andere Amtshaftpflichtrisiken kannst Du bei uns absichern!

Unsere Leistungen im Überblick

Was sind Deine Vorteile, wenn Du Dich über uns absichert lässt?

  • Versicherungsschutz für Regressansprüche des Dienstherrn (für staatliche und kommunale Beamte, Tarifangestellte im öffentlichen Dienst, Beschäftigte in kommunalen Grünflächenämtern, Baumgutachter, Baumkontrolleure, Waldarbeiter, Forstarbeiter, Spielplatzkontrolleure, Grünflächenkontrolleure, Friedhofsmitarbeiter oder auch Mitarbeiter von Berufsfeuerwehren, Polizei, Erzieher, Sozialarbeiter)
  • Vermögensschäden aus Wertermittlungen (Taxation, Fehlgutachten)
  • Verlust von Dienstschlüsseln oder Codekarten
  • Nachhaftung nach Ausscheiden vom Dienst
geballte Hand auf weißem Hintergrund
Waage

Passiver Rechtsschutz

Welche Aufgaben übernehmen wir für Dich?

Wir prüfen zunächst, ob die gestellten Forderungen berechtigt sind. Sind Sie berechtigt, treten wir ein. Im Falle unberechtigter oder zweifelhafter Ansprüche werden diese für Dich abgwehrt. In zweifelhaften Situationen kommt es häufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung – bei einer Verhandlung des Streitfalls vor Gericht fallen zum Teil hohe Prozesskosten an. Wir übernehmen als Versicherer die Abwehr von unberechtigten Anprüchen und tragen die Kosten dafür!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten Amtes die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortung grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §839 ist die Haftung bei Amtshaftpflichtverletzung in verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes geregelt. Der Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann in Regress genommen werden, sofern ein Schaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Während Beamte erst bei grober Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig sind, greift die Haftpflicht bei nichtverbeamteten Angestellten bereits bei einfacher Fahrlässigkeit.

Voraussetzung für die Übernahme der Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung ist, dass der Dienstherr/Arbeitgeber, der zu versichernden Person dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes zugeordnet wird (Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts.)

Jetzt Versicherungsschutz anfragen!

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