HAVA Kassel

Privathaftpflichtversicherung

Kinderschuhe und Erwachsenenschuhe auf dem Boden im Wald

Privat- und Familienhaftpflichtversicherung – Schutz für dich und deine Familie

Wer kann sich versichern?

Wenn Du Deine Betriebshaftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen hast, kannst Du eine Privat- und Familienhaftpflichtversicherung sogar ohne weiteren Beitrag mit einschließen. Damit ist das finanzielle Risiko abgesichert, wenn Du oder Deine Angehörigen einen Schaden verursachen (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) und zur Pflicht gezogen werden. Unser Versicherungsschutz bietet dir Sicherheit in verschiedenen Lebenslagen: Sei es bei Missgeschicken im Alltag, Schäden die durch Deine Kinder verursacht werden oder auch bei der Ausübung von Hobbys. Übrigens – solltest Du Dein Unternehmen auflösen, besteht die Möglichkeit, die Privat- und Familienhaftpflicht gegen Beitrag weiterzuversichern.

Unsere Leistungen der Privathaftpflichtversicherung im Überblick

Was ist mitversichert?

  • Personen- und Sachschäden
  • Gewässerschäden (Heizöltanks)
  • Bauherrenrisiko
  • Drohnen
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, Freiwilligentätigkeit
  • Verlust fremder Schlüssel/Codekarten, privat und beruflich
Gelbes Grafitti mit 4 Personen auf Asphalt
Daumen hoch auf weißem Hintergrund

Inhalte der Privathaftpflichtversicherung

Was sind Deine Vorteile, wenn Du Dich über uns absichert lässt?

  • Wenn du als Fußgänger oder Radfahrer einen Schaden verursachst.
  • Wenn du als Eigenheimbesitzer oder Mieter deiner Streu- und Räumpflicht nicht nachkommst.
  • Wenn du als Mieter einen Schaden in deiner Wohnung verursachst.
  • Wenn du als Sportler jemanden verletzt.
  • Wenn dein Kind einen Schaden verursacht.
  • Wenn du während einer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Schaden verursachst.
  • Wenn du im Urlaub einen Schaden verursachst.
  • Wenn du als Bauherr für Schäden auf deiner Baustelle haftest.

Schadenbeispiele in der Privathaftpflichtversicherung- was kann denn schon passieren?

  • Beim Besuch bei Freunden wird versehentlich eine Vase heruntergeworfen.
  • Ein Kind fährt mit seinem Roller gegen ein Auto.
  • Beim Skifahren kommt es zu einer Kollision mit einer anderen Person.
  • Beim Umzug wird die Tür der gemieteten Wohnung beschädigt.
  • Beim Spielen auf dem Spielplatz wird ein anderes Kind unbeabsichtigt verletzt.
  • Beim Grillen im Garten des Nachbarn gerät das Feuer außer Kontrolle und verursacht Schäden am Zaun.
  • Ein Radfahrer weicht einem Hindernis aus und stürzt dabei unglücklich.
  • Ein Fußball landet im Fenster des Nachbarn und zerschlägt die Scheibe.
  • Ein Kind spielt mit dem Ball und trifft zufällig einen Passanten, der sich verletzt.
  • Beim Fahrradfahren auf einem engen Gehweg kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger.
Zerbrochenes blaues Geschirr auf dem Boden

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ja, auf Wunsch kann die Privathaftpflichtversicherung ohne weiteren Beitrag mit in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Diese sind immer mitversichert, es ist eine Privat- und Familienhaftpflichtversicherung.

Diese sind mitversichert – Voraussetzung ist, dass die Meldeadresse identisch ist.

Kinder sind immer über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, solange sie noch nicht volljährig sind. Weiterhin besteht Versicherungsschutz solange das Kind:

• noch zu Schule geht
• die erste Ausbildung macht
• das erste Studium absolviert (auch Bachelor und Master)

Werden die erste Lehre oder das Studium abgebrochen, entfällt die Mitversicherung über die Eltern.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich. Wichtig: Das Risiko muss auf ein im Inland versichertes Risiko zurückzuführen sein. Der Aufenthalt in Europa ist unbegrenzt, außerhalb Europas 5 Jahre. Dies gilt auch, wenn Deine Kinder ein Auslandssemester absolvieren.

Versicherungsschutz besteht für den mitversicherten Ehepartner bis zum Scheidungsurteil. Bei Lebenspartnern erlischt der Versicherungsschutz sofort.

Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind diese Fahrzeuge (je nach Verwendung) entweder über die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Nicht versichert sind über die Haftpflicht Diebstahl oder sonstige Beschädigungen. Hier findest Du weitere Informationen zur Unterscheidung von Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter im Versicherungsschutz.

  • Ein- und Aussteigen
  • Be- und Entladen
  • Betanken und Aufladen
  • Reparatur, Wartung (z. B. Reifen wechseln) und Reinigung
  • Einsatz des Fahrzeuges oder seiner Einrichtung als Arbeitsmaschine

Für Tiere, Hunde oder Pferde, benötigst Du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche Du bei uns abschließen kannst: Ruf an oder schreibe uns!

Ja, Schäden durch Kleintiere (Vögel, Hamster, Katzen) sind über die private Haftpflichtversicherung gedeckt.

Die gesetzliche Haftpflicht für Drohnen bis 4 Kilogramm ist mitversichert (Haftpflichtversicherung). Mehr dazu findest du hier: Drohnen

Grundsätzlich ist sie immer sinnvoll – denn wenn du jemandem einen Schaden zufügst, bist du hierüber abgesichert! Zwingend notwendig, um auf der Piste fahren zu dürfen, ist sie seit 2022 in Italien und Südtirol. Andere Skigebiete kann dies in Zukunft auch betreffen. Du brauchst einen Nachweis für Deinen Urlaub? Schreib uns, wir haben die passende Bescheinigung.

Mit unserer Privathaftpflichtversicherung genießt Du Versicherungsschutz mit einer Forderungsausfalldeckung. Berechtigte Forderungen werden zu besonderen Versicherungsbedingungen über Deine eigene Haftpflichtversicherung erstattet, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt.

  • Eigenschäden (Schäden sich selbst gegenüber oder mitversicherten Personen)
  • Schäden, die durch Hund oder Pferd verursacht werden (Tierhalterhaftpflichtversicherung)
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs entstehen

Jäger benötigen eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung. Hierfür benötigst Du auch eine Bescheinigung der „Unteren Jagdbehörde“. Bei unserem Partner der GHV Versicherung findest Du Informationen zum Versicherungsschutz.

Ja, bei steuerlichen Einnahmen können die Beiträge für die Privathaftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden.

Lass Dich gerne von uns beraten oder stöbere hier: Die Versicherer.  „Die Versicherer“ ist das Verbraucherportal des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GDV). Dort findet ihr neben den Informationen zur Privathaftpflicht, interessant aufbereitete bunte Informationen zu allen Versicherungssparten.

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