
HAVA Kassel22. August 2025Urteile

Ein Handyvideo kann nicht nur Erinnerungen festhalten, es kann auch rechtlich geschützt sein. Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Auch Handyaufnahmen unterliegen dem Urheberrecht.
Der Fall:
Ein Medienunternehmen wollte ein Handyvideo von einer Überschwemmung verwenden. Die Rechte an diesem Video waren jedoch nicht automatisch frei, der Urheber musste die Nutzungsrechte ausdrücklich übertragen.
Das Urteil:
Das LG Frankfurt/Main (Az.: 2-06 O 299/24) stellte klar: Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Nutzungsrechte können zwar übertragen werden, dies muss aber ausdrücklich geschehen.
Warum ist das interessant?
Gerade in Zeiten von Social Media werden Handyvideos schnell geteilt. Wer sie weiterverwenden möchte, sei es in Nachrichten, Werbung oder Dokumentationen, muss vorher die Rechte klären.
Unser Tipp:
Fragt immer nach, bevor ihr ein fremdes Video verwendet. Eine schriftliche Einverständniserklärung schützt vor teuren Rechtsstreitigkeiten.
Und wir so?
In der Schadenregulierung bei Garten- und Landschaftsbauern, Obstbaumpflegern oder Forstdienstleistern nutzen wir oft Fotos und Videos zur Beweissicherung. Dabei achten wir streng auf Urheberrechte und unsere Betriebshaftpflicht ist da, wenn es zu Streit oder Schadenersatzforderungen kommt. So bleiben Projekte wie Baumfällungen, ökologische Baubegleitungen oder Spielplatzprüfungen rechtlich sauber dokumentiert.
„Zeit für Orange“ bedeutet für uns: Versicherer mit Wurzeln und einem Blick für das, was wächst. Persönlich. Verlässlich. Orange.

Äpfel, Kirschen, Pflaumen – wie vielfältig ist der Obstbau in Deuts...Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
