Neue Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen von 6-20 km/h
Für Arbeitsmaschinen von 6 km/h bis 20 km/h plant die Bundesregierung zum 01.01.2025 eine Versicherungspflicht. Bis Ende des Jahres 2024 wird die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2021/2118 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umsetzten. Eine neue Versicherungspflicht wird damit eingeführt.
Was ändert sich?
Bisher sind Arbeitsmaschinen bis 20 km/h über die Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflicht mit der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert, in den meisten Fällen pauschal. Durch die angestrebte Versicherungspflicht müssen die Versicherungssummen auf die Mindestversicherungssummen in der Kfz-Versicherung angepasst werden.
Welche Maschinen sind betroffen?
Betroffen sind Arbeitsmaschinen von 6km/h bis 20 km/h. Hierzu zählen zum Beispiel: Radlader, Bagger, Erntemaschinen oder Stapler. Weiterhin fallen Motorsportfahrzeuge unter die neue Regelung.
Achtung: Auch der Aufsitzrasenmäher fällt unter dieses neue Gesetz!
Gibt es Ausnahmen?
Werden die Arbeitsmaschinen ausschließlich auf dem Betriebsgelände oder Privatgelände (eingezäunt) genutzt, fallen sie nicht unter die Versicherungspflicht. Ausgenommen sind weiterhin Fahrzeuge bis 6 km/h.
Welche Möglichkeiten gibt es die Fahrzeuge zu versichern?
Es soll weiterhin möglich sein die Fahrzeuge über die Betriebs- oder Privathaftpflicht zu versichern. Hierzu müssen in vielen Fällen die Versicherungssummen angepasst werden. Alternativ können die Fahrzeuge klassisch über Kfz-Versicherungen abgesichert werden.
Welche Versicherungssummen müssen vorhanden sein?
Personenschäden 7.500.000 Euro
Sachschäden 1.300.000 Euro
Vermögensschäden (kein Personen- oder Sachschaden) 50.000 Euro
Die Versicherungssumme ist in den meisten Verträgen zur Betriebshaftpflicht nicht vorhanden und muss angepasst werden.
Was passiert, wenn die Fahrzeuge nicht versichert werden?
Jeder Halter der ohne passenden Versicherungsschutz fährt, macht sich strafbar.
Wir halten unsere Versicherungsnehmer auf dem Laufenden und informieren über weitere Änderungen.