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Du bist hier: Startseite1 / Versicherungswissen2 / Erklärung des Begriffs Subunternehmer
20. Juni 2024Versicherungswissen

Erklärung des Begriffs Subunternehmer

Was ist ein Subunternehmer?

Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die von einem Hauptauftragnehmer beauftragt wird, einen Teil eines größeren Projekts oder Auftrags auszuführen. Der Hauptauftragnehmer bleibt der primäre Vertragspartner des Auftraggebers, während der Subunternehmer eine spezifische Aufgabe oder Dienstleistung übernimmt, die im Rahmen des Gesamtprojekts erforderlich ist. Diese Praxis ermöglicht es dem Hauptauftragnehmer, auf Fachkenntnisse und Ressourcen zuzugreifen, die er selbst möglicherweise nicht besitzt, und trägt zur Effizienz und Spezialisierung bei der Projektabwicklung bei. Ein Subunternehmer ist somit ein wichtiger Bestandteil komplexer Projekte.

  • In vielen Fällen werden Dienstleistungsverträge in Zusammenarbeit mit Subunternehmern abgewickelt, wobei der Hauptauftragnehmer die Leistungen mit dem Auftraggeber abrechnet.
  • Der Subunternehmer/Nachunternehmer kommt mit dem ursprünglichen Auftraggeber nicht in Kontakt.
  • Daher ist der Hauptauftragnehmer zunächst für mögliche Schäden verantwortlich.
  • Allerdings ist die sogenannte „persönliche gesetzliche Haftpflicht“ nicht abgedeckt, weshalb der Versicherer immer den Subunternehmer in Regress nehmen wird. Wenn Schäden unter die Verantwortung des Subunternehmers fallen, ist der Subunternehmer auch haftbar.
  • Reguliert die Betriebshaftpflichtversicherung des versicherten Unternehmens den Schaden, so nimmt sie im Anschluss beim Verursacher (dem Subunternehmer), bzw. bei dessen Haftpflichtversicherer Regress.
  • Die Haftung des Versicherungsnehmers ergibt sich aus dem Auftrag oder dem Werkvertrag gemäß §278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wobei das Subunternehmen als Erfüllungsgehilfe des Versicherungsnehmers gilt.
  • Die Betriebshaftpflicht, auch für Subunternehmer, ist unerlässlich, da man gemäß §823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für sein eigenes Handeln uneingeschränkt haftet.

Wichtiger Tipp:
Der Generalunternehmer (Auftragnehmer) sollte sich von den Subunternehmern immer eine Versicherungsbestätigung übermitteln lassen. Hier muss das versicherte Risiko erkenntlich sein, sowie die Höhe der Versicherungssumme. Du kannst bei uns eine Versicherungsbestätigung telefonisch oder hier anfordern. Wir werden sie Dir dann so schnell wie möglich per E-Mail zusenden. Du bist noch nicht bei uns versichert? Hol Dir Dein Angebot!

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