Was sind eigentlich Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung?
Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung beziehen sich auf Schäden in gemieteten Räumen oder Hallen, wie: Beschädigte Türen, Fenster, Böden und Einbauten. Solche Schäden haben oft eine Deckelung, z. B. 300.000 EUR. Nicht versichert sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder Vorsatz.