• Angebot telefonisch: 0561 – 50 656 800
  • Angebot anfragen
HAVA Kassel
  • Versicherungen
    • Betriebshaftpflicht
      • Baumpflege-Forstwirtschaft
      • Gutachten & Kontrolle
      • Drohne
      • Garten- & Landschaftsbau
      • Gartengestaltung & -service
      • Winterdienst
    • Tierhalterhaftpflicht
    • Privathaftpflicht
    • Amtshaftpflicht
    • Bauherrenhaftpflicht
    • Anfragen
  • Nachhaltigkeit
    • Spendenaktion
  • Schaden
  • Wissen & Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Versicherungslexikon
    • Neuigkeiten
  • Service & Kontakt
    • Häufig gestellte Fragen
    • Schaden melden
    • Vertragsänderungen
    • Versicherungsbestätigung
    • Anspruchstellerfragebogen
  • Das Unternehmen
    • 100 Jahre
    • Organe
    • Berichte
    • Satzung
    • Leitbild
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Versicherungen
    • Betriebshaftpflicht
      • Baumpflege-Forstwirtschaft
      • Gutachten & Kontrolle
      • Drohne
      • Garten- & Landschaftsbau
      • Gartengestaltung & -service
      • Winterdienst
    • Tierhalterhaftpflicht
    • Privathaftpflicht
    • Amtshaftpflicht
    • Bauherrenhaftpflicht
    • Anfragen
  • Nachhaltigkeit
    • Spendenaktion
  • Schaden
  • News
    • Veranstaltungen
    • Versicherungslexikon
    • Neuigkeiten
  • Service & Kontakt
    • Häufig gestellte Fragen
    • Schaden melden
    • Vertragsänderungen
    • Versicherungsbestätigung
    • Anspruchstellerfragebogen
  • Das Unternehmen
    • 100 Jahre
    • Organe
    • Berichte
    • Satzung
    • Leitbild
  • Angebot telefonisch:
    0561 – 50 656 800
  • Angebot anfragen
Du bist hier: Startseite1 / Ratgeber2 / Verkehrsopferhilfe: Wer hilft, wenn nach einem Verkehrsunfall kein Versicherer...
Autounfall mit 2 beteiligten Autos
HAVA Kassel6. August 2026Ratgeber, Versicherungswissen

Verkehrsopferhilfe: Wer hilft, wenn nach einem Verkehrsunfall kein Versicherer zahlt?

Ein oft unbekannter Schutz für besondere Härtefälle

Vor Kurzem wurde uns eine Frage gestellt, bei der wir dachten: Darüber sollte man eigentlich viel häufiger sprechen. Was passiert, wenn jemand bei einem Verkehrsunfall geschädigt wird, aber kein gewöhnlicher Kfz Haftpflichtversicherer für den Schaden eintritt? Für bestimmte Fälle gibt es in Deutschland die Verkehrsopferhilfe.

Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Die Verkehrsopferhilfe e. V. ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Sie übernimmt gesetzlich geregelte Aufgaben als Entschädigungsfonds. Ziel ist es, Schutzlücken zu schließen, wenn Verkehrsopfer ihre berechtigten Ansprüche nicht auf dem üblichen Weg gegen einen Kfz Haftpflichtversicherer durchsetzen können.

Grundlage ist unter anderem § 12 des Pflichtversicherungsgesetzes. Danach kann der Entschädigungsfonds in bestimmten Konstellationen eintreten.

Wann kann die Verkehrsopferhilfe helfen?

  • Das verursachende Fahrzeug kann nicht ermittelt werden. Das kann zum Beispiel nach einer Fahrerflucht relevant werden.
  • Für das Fahrzeug besteht keine vorgeschriebene Kfz Haftpflichtversicherung. Geschädigte sollen nicht allein deshalb ohne Ersatz bleiben, weil ein Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert war.
  • Ein Fahrzeug wird vorsätzlich und widerrechtlich eingesetzt, um einen Schaden herbeizuführen. Hierzu können auch Fälle gehören, in denen ein Kraftfahrzeug gezielt als Tatmittel eingesetzt wird.

Wichtig: Nicht jeder Schaden wird automatisch ersetzt

Die Verkehrsopferhilfe ist kein Ersatz für eine Kfz Versicherung und auch keine allgemeine Auffanglösung für jeden ungeklärten Verkehrsschaden. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, wird im Einzelfall geprüft.

Besonders bei einem nicht ermittelten Fahrzeug gelten gesetzliche Einschränkungen. Sachschäden und Schmerzensgeld werden in dieser Fallgruppe nicht uneingeschränkt ersetzt. Deshalb ist eine genaue Prüfung der Voraussetzungen wichtig.

Wie können Betroffene vorgehen?

Betroffene können sich direkt an die Verkehrsopferhilfe wenden. Die Anmeldung ist grundsätzlich formlos möglich. Sinnvoll sind eine kurze Schilderung des Geschehens und Angaben zu den geltend gemachten Personen oder Sachschäden.

Die Prüfung und Schadenbearbeitung ist für Geschädigte kostenlos. Die Verkehrsopferhilfe beauftragt für die Regulierung in der Regel ein Mitgliedsunternehmen aus der Autohaftpflichtversicherung.

Warum wir darüber sprechen

Versicherung bedeutet nicht nur, Verträge zu kennen. Es gehört auch dazu zu wissen, welche gesetzlichen Sicherungssysteme es gibt, wenn der normale Weg nicht funktioniert.

Man hofft, die Verkehrsopferhilfe niemals zu brauchen. Aber man sollte wissen, dass es sie gibt.

Zeit für Orange.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Verkehrsopferhilfe e. V.
  • Verkehrsopferhilfe: Garantiefonds / Entschädigungsfonds
  • 12 Pflichtversicherungsgesetz
  • GDV: Verkehrsopferhilfe und Berliner CSD, aktualisiert 29.07.2026

Weitere Beiträge

  • Verkehrsopferhilfe: Wer hilft, wenn nach einem Verkehrsunfall kein Versicherer zahlt?
  • PSA-Prüfung in Forst und Baumpflege und Betriebshaftpflichtversicherung
  • El Niño, Bäume und die Frage, was Wetter heute bedeutet

Kategorien

Archiv

Logo HAVA KASSEL

Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Amtshaftpflichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung

Online Formulare

  • Schaden melden
  • Vertragsänderungen
  • Versicherungsbestätigung
  • Angebot anfragen
  • Kontaktformular

Wissen & Aktuelles

  • News
  • Versicherungslexikon
  • Veranstaltungen

© Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel 2026

  • Home
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Widerruf
Link to: PSA-Prüfung in Forst und Baumpflege und Betriebshaftpflichtversicherung Link to: PSA-Prüfung in Forst und Baumpflege und Betriebshaftpflichtversicherung PSA-Prüfung in Forst und Baumpflege und BetriebshaftpflichtversicherungPSA-Prüfung in Forst und Baumpflege und Betriebshaftpflichtversicherung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen