HAVA Kassel22. August 2025Urteile
Handyfilme und Urheberrecht
Ein Handyvideo kann nicht nur Erinnerungen festhalten, es kann auch rechtlich geschützt sein. Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Auch Handyaufnahmen unterliegen dem Urheberrecht.
Der Fall:
Ein Medienunternehmen wollte ein Handyvideo von einer Überschwemmung verwenden. Die Rechte an diesem Video waren jedoch nicht automatisch frei, der Urheber musste die Nutzungsrechte ausdrücklich übertragen.
Das Urteil:
Das LG Frankfurt/Main (Az.: 2-06 O 299/24) stellte klar: Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Nutzungsrechte können zwar übertragen werden, dies muss aber ausdrücklich geschehen.
Warum ist das interessant?
Gerade in Zeiten von Social Media werden Handyvideos schnell geteilt. Wer sie weiterverwenden möchte, sei es in Nachrichten, Werbung oder Dokumentationen, muss vorher die Rechte klären.
Unser Tipp:
Fragt immer nach, bevor ihr ein fremdes Video verwendet. Eine schriftliche Einverständniserklärung schützt vor teuren Rechtsstreitigkeiten.
Und wir so?
In der Schadenregulierung bei Garten- und Landschaftsbauern, Obstbaumpflegern oder Forstdienstleistern nutzen wir oft Fotos und Videos zur Beweissicherung. Dabei achten wir streng auf Urheberrechte und unsere Betriebshaftpflicht ist da, wenn es zu Streit oder Schadenersatzforderungen kommt. So bleiben Projekte wie Baumfällungen, ökologische Baubegleitungen oder Spielplatzprüfungen rechtlich sauber dokumentiert.
„Zeit für Orange“ bedeutet für uns: Versicherer mit Wurzeln und einem Blick für das, was wächst. Persönlich. Verlässlich. Orange.