
HAVA Kassel17. Juni 2025Ratgeber
Sei wachsam – der Japankäfer ist auf dem Vormarsch
Ein neuer Schädling verursacht große Besorgnis.
Der Japankäfer (Popillia japonica), ursprünglich aus Asien, breitet sich nun auch in Deutschland aus und könnte gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft, den Obstbau, den Gartenbau und öffentliche Grünflächen haben.
Er mag harmlos erscheinen, doch er kann verheerende Schäden anrichten: Der Japankäfer (Popillia japonica) breitet sich allmählich in Deutschland aus und verursacht bereits erhebliche Zerstörungen. Besonders betroffen sind Obstplantagen, Gärten, Rasenflächen und landwirtschaftliche Kulturen. In Baden-Württemberg und Bayern wurden bereits erste stabile Populationen festgestellt.
Sei vorbereitet – bevor es teuer wird
Der Japankäfer frisst Blätter, Blüten und Früchte von mehr als 300 Pflanzenarten. Seine Larven leben im Boden und ernähren sich von Graswurzeln, wodurch gut gepflegte Rasenflächen innerhalb weniger Wochen unbrauchbar werden. Dies betrifft nicht nur Privatgärten, sondern auch Sportplätze, Parks, Golfanlagen und landwirtschaftliche Betriebe.
Ob im Gartenbau, in der öffentlichen Grünflächenpflege oder in Baumschulen: Der Japankäfer befällt viele Pflanzenarten, darunter Obstbäume, Zierpflanzen und Nutzpflanzen. Seine Larven fressen Graswurzeln und zerstören ganze Rasenflächen. Die Folge sind massive Schäden – für Betriebe oder Kommunen.
Der Käfer hat die Fähigkeit, sich schnell zu vermehren. Die Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in Rasen oder auf Grünflächen ab, wo die geschlüpften Larven im Boden heranwachsen. Zudem erhöht sich das Risiko, dass der Käfer sich durch den Güterverkehr und Reisende nach Norden ausbreitet.
Wenn du im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Baumpflege oder kommunale Grünpflege tätig bist, stellt der Japankäfer nicht nur ein biologisches, sondern auch ein wirtschaftliches Risiko dar.
Sei wachsam – sichere Deine Flächen:
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.