
HAVA Kassel14. August 2025Urteile
Ein kurioses Urteil des OLG München zeigt: Nicht jedes Emoji sagt, was man denkt
Per WhatsApp teilte ein Autohändler seinem Kunden mit, dass sich die Lieferung des Fahrzeugs verzögere. Der Kunde antwortete mit einem Grimassen-Emoji mit gefletschten Zähnen.
Der Fall:
Der Händler wertete das Emoji als Zustimmung zur Verzögerung. Doch der Kunde sah das anders und wollte vom Vertrag zurücktreten.
Das Urteil:
Das Oberlandesgericht München (Az.: 19 U 200/24e) entschied, dass das Grimassen-Emoji keine eindeutige Zustimmung darstellt. Es könne je nach Kontext verschiedene Emotionen ausdrücken – von Unsicherheit bis Ärger. Der Kunde durfte deshalb vom Vertrag zurücktreten.
Warum ist das interessant?
Dieses Urteil macht klar: Emojis sind im Geschäftsverkehr riskant. Sie können missverstanden werden und damit fehlt oft die rechtliche Verbindlichkeit.
Unser Tipp:
Verlasst euch bei wichtigen Absprachen nicht auf Symbole oder Emojis. Klare schriftliche Formulierungen schaffen Sicherheit und vermeiden Missverständnisse.
Und wir so?
Ob in der Baumpflege, im Garten- und Landschaftsbau oder bei landwirtschaftlichen Betrieben, klare Absprachen ist das A und O. Unsere Erfahrung zeigt: Eine gute Betriebshaftpflicht schützt, wenn doch einmal Missverständnisse zu Schäden oder Haftungsansprüchen führen.
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