
HAVA Kassel20. Mai 2025Versicherungswissen
Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung beziehen sich auf Schäden in gemieteten Räumen oder Hallen, wie:
Solche Schäden haben oft eine Deckelung, z. B. 300.000 EUR.
Nicht versichert sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder Vorsatz.
Grobe Fahrlässigkeit
Bei grob fahrlässigen Schäden bleibt der Versicherungsschutz bestehen; Leistungen werden nicht gekürzt.
Hinweise zu Gebäudeschäden
Schäden an der Gebäudesubstanz durch Feuer, Wasser oder Sturm sind keine Mietsachschäden und fallen unter die Gebäudeversicherung des Vermieters. Die Privathaftpflicht des Mieters übernimmt bei Rückgriff der Gebäudeversicherung, sofern kein Vorsatz vorliegt, im Rahmen der Versicherungssumme, z. B. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Fazit
Die Deckelung für Mietsachschäden (z. B. 300.000 EUR) gilt für:
Entsteht durch Fehlverhalten ein Brand, der das Haus zerstört, handelt es sich um einen Drittschaden, kein Mietsachschaden, sondern ein regulärer Haftpflichtfall. Solche Schäden sind über die volle Versicherungssumme abgedeckt, z. B. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
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