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Blätter im Baum
HAVA Kassel29. Januar 2026HAVA Kassel, Versicherungswissen

Nebenerwerb in Baumkontrolle, Baumpflege oder Gartenservice

Rechtliche und versicherungsrelevante Grundlagen verständlich erklärt

Viele Tätigkeiten in der grünen Branche beginnen im kleinen Rahmen. Besonders in der Baumkontrolle, der Baumpflege oder im Gartenservice wird häufig neben einer Hauptbeschäftigung gearbeitet. Ein Auftrag hier, ein Kontrollgang dort, oft zunächst im Nebenerwerb. Gleichzeitig taucht schnell der Begriff Kleinunternehmen auf. Beides wird im Alltag häufig vermischt, obwohl es rechtlich und versicherungsfachlich unterschiedliche Ebenen betrifft.

Dieser Beitrag ordnet die Begriffe sauber ein und erläutert praxisnah, worauf insbesondere Baumkontrolleure, Baumpfleger und Gartenservices achten sollten.

Was bedeutet Nebenerwerb?

Ein Nebenerwerb liegt vor, wenn eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit neben einer Haupttätigkeit ausgeübt wird. Maßgeblich sind dabei der zeitliche Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung im Vergleich zur Hauptbeschäftigung. Entscheidend ist nicht, ob die Tätigkeit fachlich anspruchsvoll ist, sondern ob sie untergeordnet bleibt.

In der Praxis betrifft das viele Baumkontrolleure, die hauptberuflich angestellt sind und zusätzlich einzelne Kontrollen übernehmen, ebenso wie Baumpfleger oder Gartenservices, die Aufträge am Wochenende oder in den Abendstunden ausführen.

Rechtlich handelt es sich auch im Nebenerwerb um eine selbstständige Tätigkeit. Sie ist beim Finanzamt anzuzeigen und je nach Ausgestaltung auch gewerblich anzumelden. Der Nebenerwerb ist kein rechtlicher Schonraum. Pflichten aus Steuerrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht gelten uneingeschränkt.

Was ist ein Kleinunternehmen?

Der Begriff Kleinunternehmen stammt ausschließlich aus dem Umsatzsteuerrecht. Er beschreibt keine eigene Unternehmensform, sondern eine steuerliche Sonderregelung. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, erhebt keine Umsatzsteuer, solange bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Diese liegen bei 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 Euro im laufenden Jahr. Die Regelung kann sowohl im Neben- als auch im Haupterwerb angewendet werden.

Ein Baumkontrolleur kann also im Nebenerwerb tätig sein und gleichzeitig als Kleinunternehmer gelten. Ebenso kann eine Baumpflege im Haupterwerb geführt werden und dennoch unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Ebenen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Nebenerwerb und Kleinunternehmen sind keine Alternativen

Ein häufiger Irrtum besteht darin, Nebenerwerb und Kleinunternehmen als Gegensätze zu betrachten. Tatsächlich überschneiden sie sich oft, betreffen aber unterschiedliche rechtliche Fragestellungen.

Der Nebenerwerb beschreibt die Stellung der Tätigkeit im Verhältnis zur Hauptbeschäftigung. Das Kleinunternehmen beschreibt ausschließlich die umsatzsteuerliche Behandlung. Für Haftung und Versicherungsschutz ist diese Unterscheidung von großer Bedeutung.

Versicherungsrelevante Aspekte im Nebenerwerb

Aus versicherungsfachlicher Sicht ist nicht entscheidend, wie klein oder gelegentlich eine Tätigkeit ausgeübt wird. Maßgeblich ist allein, dass eine selbstständige Leistung für Dritte erbracht wird.

Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden aus selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten in der Regel aus. Das gilt auch dann, wenn es sich um einen Nebenerwerb handelt oder nur wenige Aufträge im Jahr ausgeführt werden.

Gerade in der Baumkontrolle ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Fehlerhafte Einschätzungen, unterlassene Hinweise oder organisatorische Versäumnisse können zu erheblichen Personen- oder Sachschäden führen. Die Haftung knüpft an die Tätigkeit an, nicht an den Umsatz oder den zeitlichen Umfang.

Auch im Gartenservice oder in der Baumpflege zeigt sich, dass bereits einfache Arbeiten haftungsrelevant sein können. Ein umstürzender Ast, eine beschädigte Leitung oder ein verletzter Dritter reichen aus, um existenzielle Folgen auszulösen.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

Häufig beginnt die Tätigkeit informell. Erste Aufträge entstehen über persönliche Kontakte, ohne klare Abgrenzung zwischen privatem Gefallen und entgeltlicher Leistung. Spätestens mit einer Rechnung oder einer regelmäßigen Tätigkeit liegt jedoch eine selbstständige Arbeit vor.

Ein weiteres Risiko entsteht bei Übergängen. Wer zunächst nur Baumkontrollen dokumentiert und später auch Empfehlungen oder Maßnahmen begleitet, erweitert sein Haftungsprofil. Gleiches gilt, wenn aus einem Gartenservice nach und nach anspruchsvollere Tätigkeiten werden.

Besonders problematisch ist, dass viele Tätige davon ausgehen, im Nebenerwerb „mitzulaufen“. Versicherungsrechtlich ist das regelmäßig nicht der Fall.

Fachliche Einordnung aus Sicht eines spezialisierten Versicherers

Nebenerwerb, Kleinunternehmen, geringe Umsätze oder wenige Aufträge ändern nichts an der rechtlichen Verantwortung. Wer in der Baumkontrolle, der Baumpflege oder im Gartenservice selbstständig tätig wird, übernimmt Haftung für das eigene Handeln.

Eine klare Einordnung der Tätigkeit, eine saubere Trennung von privaten und beruflichen Risiken sowie ein Versicherungsschutz, der die tatsächliche Arbeit abbildet, sind grundlegende Voraussetzungen für rechtssicheres Arbeiten. Gerade in der grünen Branche zeigt sich immer wieder, dass Risiken nicht aus Größe entstehen, sondern aus Verantwortung.

Und wir so?

Wir erleben in der Praxis sehr häufig, dass Baumkontrolleure, Baumpfleger und Gartenservices ihre Tätigkeit bewusst klein halten. Oft aus fachlicher Leidenschaft, manchmal als Übergang, manchmal dauerhaft im Nebenerwerb. Genau hier entstehen jedoch die größten Missverständnisse.

Nebenerwerb und Kleinunternehmen werden schnell als rechtliche Vereinfachung verstanden. Tatsächlich ändern sie weder die Haftung noch die Verantwortung. Wer selbstständig arbeitet, übernimmt Pflichten, unabhängig von Umsatz, Stundenzahl oder Bezeichnung der Tätigkeit. Gerade in der Baumkontrolle zeigt sich, dass Risiken nicht aus Größe entstehen, sondern aus fachlicher Verantwortung.

Unsere fachliche Einordnung ist daher stets nüchtern und praxisnah. Entscheidend ist nicht, wie etwas genannt wird, sondern was tatsächlich getan wird. Versicherungsschutz muss die reale Tätigkeit abbilden, nicht die gefühlte Nebenrolle.

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