16. August 2024Allgemein
© Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel 2024
In einer Zeit des technologischen Fortschritts, in der Mensch und Maschine eine immer engere Bande knüpfen, wird die Verbindung zwischen euch und euren treuen Arbeitsmaschinen auch spezieller. Viele, egal ob im Garten- und Landschaftsbau, Baumpflege, Baumkontrolle, Baumgutachten oder Gartengestaltung setzen auf High-Tech-Maschinen, um ihre Projekte schneller und effizienter umzusetzen.
Was ist eigentlich eine selbstfahrende Arbeitsmaschine?
Der Begriff “selbstfahrende Arbeitsmaschine” bezeichnet Kraftfahrzeuge, die gemäß § 2 Absatz 17/18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung so konstruiert sind, dass sie bestimmte Arbeiten durchführen können, jedoch nicht für den Transport von Personen oder Gütern vorgesehen sind.
Dazu gehören: Bagger, Radlader, Teleskoplader, Autokrane, Schneepflüge, Straßenwalzen, Kehrmaschinen, Mähdrescher oder Erntemaschinen. Die Selbstfahrer bis 20 km/h haben einen Freifahrtschein – keine Zulassung benötigt! Sie fahren ohne Nummernschild durch die Straßen, solange sie nach Vorschrift ausgestattet sind und alle nötigen Accessoires (Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Warnleuchte, Unterlegkeil) sowie Dokumente (Betriebserlaubnis, Führerschein, Genehmigungen) an Bord haben.
Ist Deine Arbeitsmaschine über 20 km/h schnell?
Dann musst Du zur Zulassungsstelle, denn sie fällt unter die Pflichtversicherung und benötigt ein Kennzeichen.
Wer darf die Maschinen bedienen oder fahren?
Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um das Steuer zu übernehmen. Für Maschinen bis 6 km/h ist kein Führerschein nötig.
Wenn es um Maschinen bis 25 km/h geht, muss der Fahrer jedoch mindestens einen Klasse L Führerschein haben. Für Maschinen, die schneller als 25 km/h sind, wird der entsprechende Führerschein erforderlich: bis 3,5 t Klasse B, von 3,5 bis 7,5 t Klasse C1, und ab 7,5 t Klasse C.
Doch wie sind diese Wunderwerke der Technik, wie Bagger, Radlader, Hubarbeitsbühnen, Stapler, Kehrmaschinen, Schneepflüge oder Maschinen für den Winterdienst eigentlich versichert?
Was gilt bei der HAVA Kassel – Deinem Betriebshaftpflichtversicherer für den Gartenbau?
Fast alle von euch arbeiten mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h wie Bagger, Radlader oder Hubarbeitsbühnen. Diese sind bei neueren und aktuellen Tarifen über die Betriebshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für eigene als auch für gemietete Arbeitsmaschinen.
Falls du unsicher bist, frag einfach nach.
Welche Fahrzeuge genau umfasst die Betriebshaftpflichtversicherung?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Gebrauch der folgenden nicht versicherungspflichtigen Fahrzeuge:
Beispiele:
Was ist nicht im Schutz enthalten?
Die Arbeitsmaschine selbst bleibt ungeschützt, es besteht für Schäden an der Arbeitsmaschine kein Versicherungsschutz. Hier empfiehlt sich eine Maschinenbruchversicherung.
Mit diesem Wissen seid ihr bereit sorgenfrei zu arbeiten!
Wissen & Aktuelles
© Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel 2024
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.