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Baum in Landschaft bewölkter Himmel
HAVA Kassel28. September 2026Versicherungswissen

Baumpflege Gewerbe anmelden: Gut versichert in die Fällsaison

– Betriebshaftpflicht für Baumpfleger, Baumfällarbeiten und junge Unternehmen

Die Fällsaison beginnt. Für viele Baumpflegebetriebe startet damit eine besonders arbeitsintensive Zeit. Gleichzeitig machen sich Fachkräfte mit einem eigenen Betrieb selbstständig. Neben Gewerbeanmeldung, Ausrüstung und ersten Aufträgen gehört deshalb eine Frage ganz nach oben auf die Liste: Passt der Versicherungsschutz zu den Arbeiten, die tatsächlich ausgeführt werden?

Warum die kommende Fällsaison besonders wichtig ist

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen bestimmte Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Das Gesetz enthält Ausnahmen und unterscheidet unter anderem nach Standort und Art der Maßnahme.

Mit dem Oktober beginnt daher für viele Betriebe wieder eine wichtige Zeit für umfangreichere Gehölzarbeiten und Fällungen.

Wichtig: Auch außerhalb dieses Zeitraums sind die Vorschriften des Natur- und Artenschutzes zu beachten. Örtliche Baumschutzsatzungen und weitere behördliche Vorgaben können ebenfalls eine Rolle spielen.

Selbstständig in der Baumpflege: Welche Versicherung brauche ich?

Wer ein Gewerbe für Baumpflege, Baumfällungen oder Gartenservice gründet, sollte seinen Versicherungsschutz vor dem ersten Auftrag klären.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Betrieb, wenn im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter entstehen. Sie prüft die Haftungsfrage, erfüllt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Gerade für Baumpflegebetriebe sollte die Betriebshaftpflicht auf die tatsächlichen Tätigkeiten des Unternehmens zugeschnitten sein.

Baumfällung: Wenn aus einem Auftrag ein großer Schaden wird

  • Ein Baum fällt nicht wie geplant und beschädigt das Gebäude des Nachbarn.
  • Bei Fällarbeiten wird ein geparktes Fahrzeug getroffen.
  • Eine Absperrung ist nicht ausreichend und eine Person wird verletzt.
  • Bei Arbeiten wird eine Leitung beschädigt.
  • Es wird versehentlich der falsche Baum gefällt.

Solche Schadenfälle zeigen, weshalb die Betriebshaftpflicht in der Baumpflege mehr leisten muss als eine allgemeine Standardlösung für Gewerbebetriebe. Besonders Personenschäden können eine erhebliche finanzielle Größenordnung erreichen.

Der Gefahrenbereich bei Baumfällarbeiten

Ein Punkt ist für Baumpfleger besonders interessant: der sogenannte Gefahrenbereich bei Fällarbeiten.

Bei uns besteht bei versicherten Baumfällarbeiten auch innerhalb des Gefahrenbereichs Versicherungsschutz. Als Gefahrenbereich gilt die Kreisfläche um den Baum mit einem Radius der doppelten Baumlänge.

Gerade vor Abschluss einer Betriebshaftpflicht lohnt deshalb der Blick in die Bedingungen. Nicht allein die Versicherungssumme entscheidet darüber, ob ein Vertrag zu einem Baumpflegebetrieb passt.

Welche Tätigkeiten sollte ein Baumpflegebetrieb angeben?

Entscheidend ist immer das tatsächliche Tätigkeitsbild. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Baumfällungen und Gefahrbaumfällungen
  • Baumpflege und Baumschnitt
  • Obstbaumpflege
  • Arbeiten mit Motorsägen
  • Seilkletterarbeiten und Höhenarbeiten
  • Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
  • Baum- und Großbaumverpflanzungen
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Wurzel- und Stubbenfräsarbeiten
  • Baumkontrollen und Baumgutachten
  • Artenschutzgutachten und ökologische oder baumfachliche Baubegleitung
  • Arbeiten mit eigenen oder gemieteten Arbeitsmaschinen

Eine möglichst genaue Betriebsbeschreibung ist deshalb wichtiger als die bloße Bezeichnung „Baumpflege“.

Maschinen und Geräte: Was gehört zur Betriebshaftpflicht?

Häcksler, Stubbenfräse, Hubarbeitsbühne oder andere Arbeitsmaschinen gehören bei vielen Betrieben zum Alltag. Dabei muss zwischen der Haftung aus der betrieblichen Tätigkeit und einer eventuell bestehenden gesetzlichen Versicherungspflicht für ein Fahrzeug oder eine Maschine unterschieden werden.

Bei uns können Schäden durch eigene oder gemietete Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Bestandteil der Betriebshaftpflicht sein. Ob eine konkrete Maschine über die Betriebshaftpflicht versichert werden kann oder eine andere Absicherung erforderlich ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Subunternehmer und Mitarbeitende nicht vergessen

Gerade während arbeitsintensiver Zeiten arbeiten Betriebe häufiger mit zusätzlichen Kräften oder Subunternehmern. Auch das gehört in die Risikobetrachtung.

Wer Arbeiten an andere Unternehmen vergibt, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass damit jedes eigene Haftungsrisiko entfällt. Umgekehrt bedeutet die Mitversicherung des Auftraggeberrisikos nicht automatisch, dass der Subunternehmer selbst über den Vertrag des Auftraggebers versichert ist.

Arbeitssicherheit gehört ebenfalls dazu

Versicherungsschutz ersetzt keine Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist insbesondere auf die Gefahren beim Umgang mit Motorsägen und bei Baumarbeiten hin. Je nach Tätigkeit kommen weitere Anforderungen hinzu, beispielsweise bei Arbeiten an Straßen, an Hängen, in der Höhe oder in der Nähe elektrischer Leitungen.

Fachkunde, geeignete Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung und eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung bleiben deshalb wesentliche Bestandteile professioneller Baumpflege.

Neu gegründet? Diese Angaben helfen bei der Versicherungsanfrage

  • Welche Arbeiten werden angeboten?
  • Werden Baumfällungen durchgeführt?
  • Wird mit Seilklettertechnik gearbeitet?
  • Werden Hubarbeitsbühnen oder Arbeitsmaschinen eingesetzt?
  • Werden Baumkontrollen oder Gutachten erstellt?
  • Gibt es Mitarbeitende oder Subunternehmer?
  • Welche Fachausbildungen und Qualifikationen liegen vor?

Je genauer das Tätigkeitsbild beschrieben wird, desto besser lässt sich der Versicherungsschutz darauf abstimmen.

Betriebshaftpflicht für Baumpflege bei der HAVA Kassel

Wir sind seit über 100 Jahren auf die Grüne Branche spezialisiert. Zu den Tätigkeiten, für die wir Versicherungsschutz anbieten, gehören unter anderem Baumpflege, Forstwirtschaft, Baumfällungen, Höhenarbeiten und Arbeiten am Seil. Auch Baumkontrolle, Baumgutachten, Artenschutzgutachten und weitere gutachterliche Tätigkeiten können wir entsprechend der vertraglichen Vereinbarung absichern.

Für bestimmte Fachausbildungen in der Baumpflege bieten wir außerdem besondere Konditionen an.

Nicht nur fragen: „Habe ich eine Betriebshaftpflicht?“
Sondern: „Sind die Arbeiten versichert, die ich tatsächlich ausführe?“

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Baumpfleger

Brauche ich als selbstständiger Baumpfleger eine Betriebshaftpflicht?

Eine Betriebshaftpflicht gehört zu den zentralen Absicherungen eines Baumpflegebetriebs. Sie kann vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche schützen, wenn durch die versicherte betriebliche Tätigkeit Dritte geschädigt werden.

Sind Baumfällarbeiten automatisch in jeder Betriebshaftpflicht versichert?

Davon sollte man nicht ausgehen. Entscheidend sind der vereinbarte Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen. Baumfällarbeiten sollten bei der Antragstellung ausdrücklich angegeben werden.

Sind Schäden innerhalb der doppelten Baumlänge bei HAVA versichert?

Bei uns besteht bei versicherten Baumfällarbeiten auch innerhalb dieses Gefahrenbereichs Versicherungsschutz.

Was ist, wenn ich später weitere Tätigkeiten anbiete?

Ändert oder erweitert sich das Tätigkeitsfeld des Betriebs, sollte der Versicherer informiert und der Versicherungsschutz überprüft werden.

Können auch Baumkontrolle und Gutachten versichert werden?

Wir bieten auch Versicherungslösungen für Baumkontrolleure, Baumgutachter und weitere gutachterliche Tätigkeiten der Grünen Branche an. Bei solchen Tätigkeiten können insbesondere Vermögensschäden eine wichtige Rolle spielen.

Gut vorbereitet in die Fällsaison

Professionelle Baumpflege braucht Fachwissen, gute Technik und einen Versicherungsschutz, der die tatsächliche Arbeit versteht. Ob Neugründung, Nebenerwerb oder etablierter Baumpflegebetrieb: Vor Beginn der Fällsaison ist ein guter Zeitpunkt, Tätigkeiten und Versicherungsschutz noch einmal miteinander abzugleichen.

Du gründest gerade einen Baumpflegebetrieb oder möchtest wissen, ob Deine Tätigkeiten richtig abgesichert sind?

Wir beraten Betriebe der Grünen Branche persönlich und erstellen ein individuelles Angebot.

Zeit für Orange. HAVA Kassel.

Weiterführende Links

  • HAVA Kassel: Baumpflege & Forstwirtschaft
  • HAVA Kassel: Betriebshaftpflichtversicherung
  • HAVA Kassel: Angebotsanfrage
  • 39 Bundesnaturschutzgesetz
  • DGUV: Grün- und Landschaftspflege

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich für den konkreten Versicherungsschutz sind der jeweilige Versicherungsvertrag und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Gesetzliche und behördliche Anforderungen sind anhand des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen.

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