Arbeitsmaschinen
Was versteht man unter Arbeitsmaschinen?
Dies sind Maschinen, die Energie benötigen, um eine Arbeit zu verrichten. Sie dienen nicht der Personen- oder Güterbeförderung. Es wird zwischen selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen unterschieden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei, sie dürfen bis 20km/h fahren und benötigen eine gültige Betriebserlaubnis. Der Besitzer muss Name oder Firmenanschrift dauerhaft anbringen, damit im Schadenfall mit ihm Kontakt aufgenommen werden kann.
Zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zählen z.B. Radlader, Bagger, Mähdrescher oder Erntemaschinen.
Welche Fahrerlaubnis wird benötigt?
- bis 6 km/h keine Fahrerlaubnis
- bis 25 km/h Fahrerlaubnis Klasse L
- schneller als 25 km/h Fahrerlaubnis Klasse B (allgemeine Fahrerlaubnis)
- bis 3.500 kg Gesamtmasse Klasse B
- bis 7.500 kg Gesamtmasse Klasse C1
- schwerer als 7.500 kg Klasse C
Nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen:
Hierzu zählen z.B. Bohrhämmer, Fräsen, Freischneider, Handrasenmäher.