Entschädigungsgrenze (Sublimitierung)
Was versteht man unter einer Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze beschränkt die Summe, die der Versicherer im Schadenfall zahlt (vereinbarte Versicherungssumme). Auch wird häufig in diesem Zusammenhang das Wort Sublimit verwandt. Entschädigungsgrenzen beziehungsweise Sublimits werden – falls vorhanden – in den Versicherungsbedingungen und auf dem Versicherungsschein definiert. Davon können bestimmte, im Vertrag mitversicherte Teilrisiken betroffen sein.
Beispiele:
Gelten Sublimits für bestimmte Teilrisiken – etwa für Rechtsverletzungen, Eigenschäden, Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, etc. – werden sie gesondert ausgewiesen.
Zwei Beispiele für Regelungen einer Entschädigungsgrenze:
– Gewerbliche Haftpflichtversicherung: Besteht eine Deckung für Personen- Sach- und Vermögensschäden von EUR 5.000.000, sind mitunter eventuell eingeschlossene echte Vermögensschäden nur bis zu einem Sublimit von EUR 1.000.000 mitversichert.
– Privat-Haftpflichtversicherung: Es besteht eine Deckung für Sachschäden mit EUR 3.000.000, es kann sein, dass z. B. die darin eingeschlossene Mietschäden nur bis zu einem Sublimit von EUR 100.000 versichert sind.
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