Fahrlässigkeit
Was versteht man unter Fahrlässigkeit/grober Fahrlässigkeit? Besteht Versicherungsschutz?
Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Merkmal: Fahrlässigkeit setzt Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit des rechtswidrigen Erfolgs voraus (es wird schon gut gehen).
Beispiele:
„Ich fälle den Baum, ein Auto steht zwar in der Nähe, aber es wird schon gut gehen!“
„Ich ziehe den Rasenmäher mal die Treppe hoch, wird schon nichts passieren!“
Versicherungsschutz besteht für alle Formen der Fahrlässigkeit.
Nicht versichert ist der Vorsatz! Hier findest du mehr.