Gebrauch eines Fahrzeuges
Was versteht man unter dem Gebrauch eines Fahrzeuges?
Der Gebrauch eines Kraftahrzeuges umfasst den Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges und geht über das Fahren oder Bewegen des Fahrzeuges hinaus. Unter den Gebrauch eines Fahrzeuges fallen auch solche Handlungen, die mit dem Kfz in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und bei denen eine Kraftfahrzeug-typische Gefahr entsteht.
Weitere Gebrauchsbegriffe:
– das Schieben von Fahrzeugen – auch von abgekuppelten Anhängern
– das Abschleppen von defekten Fahrzeugen
– Wegrollen von geparkten Fahrzeugen
– Reparaturarbeiten
– das Be- und Entladen von Fahrzeugen, einschließlich unmittelbar damit zusammenhängender Vor- und Nachbereitungshandlungen (Öffnen des Kofferraumes)
– das Verlieren von Ladung
Schäden, welche hierdurch entstehen, sind im Regelfall über die Kfz-Versicherung gedeckt.
Einen Grenzfall stellt das Be- und Entladen dar! Während das Be- und Entladen zum Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gehört und damit verursachte Schäden Dritter über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind, fallen alle schädigenden Handlungen vor Beginn und nach Ende des Be- und Entladevorgangs unter den Versicherungsschutz der betrieblichen oder privaten Haftpflichtversicherung.