Haftung
Was versteht man unter „persönlicher Haftung“?
Haftung ist als abstrakter Begriff zu sehen und bedeutet im rechtlichen Sinne allgemein „dafür-geradestehen-müssen“, wenn man direkt oder indirekt einer anderen Person einen Schaden (Personen- Sach- oder Vermögensschaden) zugefügt hat. Die Haftung kann sich dabei aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben.
Sofern nicht, wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für bestimmte Ansprüche eine juristische Person haftet, gilt das Prinzip der persönlichen Haftung.
Organmitglieder eines Unternehmens (wie Geschäftsführer, Unternehmensleiter, Vorstände) haften z. B. persönlich für Schäden, die auf einer von ihnen begangenen Pflichtverletzung beruhen.