HAVA Kassel26. Juni 2025Versicherungswissen
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Wer zahlt die Tierarztrechnung, wenn andere handeln?
Wenn ein Tier verletzt ist, zählt jede Minute. Doch was passiert, wenn eine andere Person , z. B. ein Nachbar oder Passant, das Tier zum Tierarzt bringt? Wer trägt dann die Kosten?
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München (Az. 161 C 16714/22) schafft Klarheit:
Wird ein Tier ohne Absprache vom Finder in Behandlung gegeben, haftet nicht automatisch der eigentliche Tierhalter. Entscheidend ist, ob der Tierarzt eindeutig beauftragt wurde und von wem.
Im verhandelten Fall ging es um eine Katze, die aufgefunden und ohne Rücksprache mit der Halterin in die Tierklinik gebracht wurde. Die Klinik behandelte die Katze sofort und stellte der Halterin später eine Rechnung über 565 Euro aus. Das Gericht entschied: Die Halterin muss nicht zahlen, der Finder hätte sich vorher mit ihr abstimmen müssen.
Unser Tipp:
- Tierhalter:innen sollten gut erreichbare Kontaktdaten am Tier anbringen (z. B. Chip oder Halsband).
- Finder:innen sollten vor einer teuren Behandlung unbedingt versuchen, die Halter:innen zu erreichen, oder bei akuter Notlage nur das Nötigste veranlassen.
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig klare Kommunikation und Verantwortlichkeiten sind, gerade in emotional angespannten Situationen.
Noch ein Hinweis in eigener Sache:
Wenn du bei uns bereits mit deiner Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert bist, kannst du ergänzend auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Das gilt zum Beispiel für Hunde oder Pferde, die dir privat gehören – denn auch hier gilt: Sicherheit geht vor, besonders wenn es zu Schäden gegenüber Dritten kommt.
Sprich uns einfach an – wir beraten dich gern persönlich und unkompliziert!